[Talk-de] Benutzung auf eigene Gefahr

Georg Feddern news2 at bavarianmallet.de
Mi Aug 12 09:30:30 UTC 2009


Moin,

Dirk Stöcker schrieb:
>  Torsten Leistikow wrote:
>
>> Dirk Stöcker schrieb:
>>> Sebastian Hohmann wrote:
>>>> Ich interpretiere ein "Privat"-Schild als access=private. Ich denke 
>>>> wenn
>>>> jemand explizit so ein Schild aufstellt, dann kann man davon ausgehen,
>>>> dass die Benutzung nicht unbedingt erwünscht ist.
>>>
>>> Nein. Das bedeutet nur "Wenn Du hier langgehst und ich den Weg nicht
>>> gestreut habe und Du auf die Schnauze fällst, dann ist das nicht mein
>>> Problem".
>>
>> Und woraus leitest du das Recht ab, das private Grundstueck des
>> Besitzers betreten zu duerfen?
>
> Wenn wir ganz am Anfang anfangen: $14 Absatz (2) GG:
> "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der 
> Allgemeinheit dienen".
>
> Ansonsten habe ich genug Ansätze gezeigt, so dass Du die zugehörigen 
> Gesetze selber finden kannst. Wikipedia wird auch hier weiterhelfen. 
> Die Stichworte nochmal: Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, öffentliche 
> Widmung, Nutzungsrechte für Wald und Flur, Wegerechte, Bauordung, ...
>
> Woher kommt nur die irrige Annahme dass jederman auf seinem Grundstück 
> machen kann was er will?

Wenn wir ganz am Anfang anfangen: Art. 14 Absatz (1) GG:
"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und 
Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."

Solange ich Gesetze, evtl. Auflagen und Rechte Dritter nicht 
beeinträchtige, kann ich auf meinem Grundeigentum machen, was ich will.

Genauso muss ich aber auch beachten, ob ich überhaupt das Recht habe, 
fremdes Grundeigentum zu betreten.
Da greift nämlich auch GG Art. 13 (1) "Die Wohnung ist unverletzlich."

Gruß
Georg







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