[Talk-de] Benutzung auf eigene Gefahr

Torsten Leistikow de_muur at gmx.de
Mi Aug 12 15:10:25 UTC 2009


Dirk Stöcker schrieb:
> Ansonsten habe ich genug Ansätze gezeigt, so dass Du die zugehörigen
> Gesetze selber finden kannst. Wikipedia wird auch hier weiterhelfen. Die
> Stichworte nochmal: Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, öffentliche
> Widmung, Nutzungsrechte für Wald und Flur, Wegerechte, Bauordung, ...

Das mag fuer den einen oder anderen Fall jeweils gelten, aber ein
pauschales Recht daraus kann man doch wohl kaum ableiten.

Ein Fall, den ich schon haeufiger beim Mappen gesehen habe, ist eine
Zufahrtsstrasse zu ein paar Haeusern/Hoefen, die mit einem Schild
Privatweg gekennzeichnet ist.
In deiner Aufzaehlung finde ich nichts, woraus ich ohne weitere
Information (wie z.B. einen Bebauungsplan) in so einem Fall schliessen
kann, dass mir das Betreten/Befahren gestattet ist.

Der Wikipediaartikel "Privatstrasse" enthaellt die Formulierung "Für die
Öffentlichkeit freigegebene – öffentliche – Privatstraßen...". Das
wuerde ich auch als Indiz dafuer werten, dass fuer eine Privatstrasse
eine Freigabe (welcher Art auch immer, siehe deine obige Liste)
erforderlich ist, andernfalls ist die Nutzung nicht erlaubt.

Gruss
Torsten




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