[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
So Aug 30 14:12:15 UTC 2009


Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
> Der
> B-Plan  genießt also keinen Urherberrechtsschutz.

Das stimmt nur teilweise. Die *Planung*, die im B-Plan dargestellt wird,
ist gemeinfrei. Nicht jedoch die verwendete Kartengrundlage.

Das verhält sich analog zu Fotos, die in Amtsblättern abdedruckt werden.
Dazu gibt es verschiedene Urteile und das steht auch in der
Kommentarliteratur.





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