[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
So Aug 30 17:59:28 UTC 2009
Am So, 30.08.2009, 18:51 schrieb Falk Zscheile:
> Am 30. August 2009 16:12 schrieb Tobias Wendorff
> <tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
>> Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
> Wenn Du meine Aussage aus dem Zusammenhang reißt
> ist das kein Fehler von meiner Seite.
Das ist aber genau der Teil, der bei den Leuten hängen bleibt... Ich habe
nur den zitierten Ausschnitt kommentiert, nicht den Rest.
"Die eingezeichnete Planung im B-Plan genießt also keinen
Urherberrechtsschutz" wäre richtig.
Aber trotzdem wäre ich zurückhaltend:
Obwohl IMHO bislang noch kein endgültiger Entscheid zu amtlichen
Datenbanken gefallen ist, da die Fragen des BGH an den EuGH nach
Verfahrenseinstellung zurückgenommen wurden.
Der BGH könnte vermutlich § 5 UrhG auf B-Pläne als analoge Datenbank
anwenden, aber wenn der EuGH anders entscheidet...
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