[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
So Aug 30 21:25:22 UTC 2009
Am So, 30.08.2009, 21:14 schrieb Falk Zscheile:
> Nein, ist es nicht. Richtig wäre: "Die eingezeichnete Planung in der
> Karte des B-Plans genießt also keinen Urherberrechtsschutz. Die Karte
> selbst schon."
Yop, da hast Du Recht, wenn Du auf § 5 UrhG den Datenbankschutz anwendest.
Aber sind die textlichen Festsetzung nicht genauso gemeinfrei?
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