[Talk-de] Nürburgring Nordschleife (betrifft eventuell Rennstrecken allgemein)
Mathias Kemper
mathias at ghbiker.de
Di Dez 22 15:12:49 UTC 2009
Hi,
northcape at gmx.de schrieb:
> Die Frage ist ja nicht wirklich dinglich, oder doch ? Und so wie es
> aktuell ist (highway=raceway) verursacht es auch keine Probleme wenn
> jemand mit OSM im Auto navigiert (z.b. andnav 2 / openrouteservice.org)
Ich dachte da wären wir uns schon über dieses Thema hinaus einig gewesen:
Wir mappen doch nicht für Renderer und auch nicht für Navis, oder?
Abgesehen davon könntest du auch auf einem highway=trunk, toll=yes
fahren wenn es die Nordschleife ist. Wenn dein Navi so eingestellt ist
dass es Mautpflichtige Straßen nutzt, was hindert dich daran?
Mein alter MB100 und auch mein 100PS Golf TDI haben schon so einige
Runden auf der NS hinter sich.
> Bei solchen einschränkungen kann ich ja nur den Kopf schütteln:
> z.B.:
>
> ----------
>
> "Fahrzeuge mit Überführungs-Kennzeichen (rote Nummern),
> Kurzzeitkennzeichen (04er
> Nummern), Oldtimer-Wechselkennzeichens (07er Nummern) sind nicht
> zugelassen."
Nur mal als Beispiel:
Die Zulassungsbestimmungen für die (alten roten) 07er Kennzeichen sehen
vor dass die Fahrzeuge zu Überführungs- und Clubausfahrten genutzt
werden dürfen und dann entsprechend versichert sind.
Darunter fallen aber sicherlich keine Runden auf der Nordschleife, die
dort früher zu Hauf abgespult werden. Somit haben sich diese Fahrzeuge
ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlich zugänglichen
Straßenverkehr bewegt.
Daher hat die NGmbH hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen
dass sie dies nicht dulden kann.
Alternativ hätte auch die Polizei mehr kontrollieren können und die
Fahrer hätten mit entsprechenden Strafen wegen Fahrens ohne
Versicherungsschutz rechnen müssen.
Also doch eigentlich nett vom Betreiber die Leute die ihre
Versicherungsbstimungen nicht lesen können darauf nochmal hinzuweisen.
Ich werde jetzt hier aber nicht alle Hintergründe der AGB's der
Nürburging GmbH erklären können und auch nicht wollen. Das hat mit dem
Thema nichts zu tun.
Aber vielleicht hilft dieses Beispiel aufzuzeigen dass nicht alles was
der Betreiber (den ich aber auch nicht in den Himmel loben möchte) böse
und entgegen der StVO ist.
Gruß
Mathias
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