[Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mi Feb 4 16:47:21 UTC 2009


Am 4. Februar 2009 17:00 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>>
>> das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
>> einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
>> CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
>> muss).
>
> Laut Wikipedia nicht:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

dann machen wir mal lustig OT weiter, wer sich nicht fuer Jamba
interessiert braucht hier ja nicht weiter mitlesen...

Zitat Wikipedia:
Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das
sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist
und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen
wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger
mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem
Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm
abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es
sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene" Mittel im Sinne der
Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.


d.h. da ich als Eltern nicht verpflichtet bin, meinem Kind Taschengeld
zu gewaehren, ich grundsaetzlich immer behaupten kann, es waere kein
eigenes Geld des Kindes gewesen, das zur freien Verfuegung war,
sondern er haette Milch kaufen sollen.-> muss rueckgaengig gemacht
werden.

> Bisschen solider:
> http://www.bedv24.de/intern/dokumente/merkblaetter/Taschengeldparagraf.pdf
>

das deckt sich mit dem zuvor von mir geschriebenen, d.h., man kann als
Eltern dem Kind auch gar kein Geld geben und ihm auch den
Ferienverdienst wegnehmen, wenn ich das richtig sehe.

Gruss Martin




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