[Talk-de] Rechtsfrage regionales GIS

Bernd Wurst bernd at bwurst.org
So Feb 8 12:57:59 UTC 2009


Hallo.

Am Sonntag, 8. Februar 2009 schrieb Markus:
> > 1) In Berichten und Veröffentlichungen, bei denen Auszüge des „Stadtplan
> > Südwestfalen“
> > verwendet werden, muss die Quellenangabe an geeigneter Stelle wie folgt
> > dokumentiert werden: "Grundlage: Stadtplan Südwestfalen, GDI.SW,
> > www.gdi-sw.de".
> Das ist mit ref= doch problemlos möglich.

Igitt, nein, mit note oder source, aber ref ist für Straßen-Refenznummern ("A 
14") und nicht für Quellenangaben.


> > 6) Die Verwertung der Dienste zum Zwecke des Aufbaus eines digitalen
> > Datenbestandes mit
> > der Absicht der kommerziellen Nutzung sowie die Veräußerung von Auszügen
> > des Stadtplans sind nicht zulässig.
> Hier geht es um die /Absicht/ kommerzieller Nutzung bzw die
> /Veräusserung/ der Daten - und beides ist bei OSM ja explizit
> ausgeschlossen.

Bei derartigen Themen ist ein vergessenes "nicht" so elementar, dass es 
durchaus Sinn macht, sich seinen Text vor dem Versenden nochmal durchzulesen.

Beides ist bei OSM explizit *erlaubt*.
Es ist nicht die *Absicht* von OSM, aber es wird defnitiv gemacht und 
weiterhin gemacht werden.

Gruß, Bernd

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