[Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet
OSM
osm at gockeljugend.de
Di Feb 10 19:44:28 UTC 2009
Hallo,
also das Antwortschreiben auf meine Anfrage kam von Herrn Schöpper, der
Ansprechpartner in Sachen Geodaten beim RVR. Hier nochmal einen Anhang der
Antwortmail, es hatten schon mal OSMler eine Anfrage gestellt:
Stellungnahme „Datenspende für OpenStreetMap“
(Entwurf)
Anlass: Mitglieder der OpenStreetMap-Gemeinschaft (OSM) haben in den
vergangenen Wochen bei mehreren Kommunen und beim RVR um
„Datenspenden“ gebeten.
Darauf folgte am 17.09.2008 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung
beim
RVR mit Vertretern der Kommunen und der OpenStreetMap-Gemeinschaft.
Die Besprechung hatte nachstehende Ergebnisse, die den nicht anwesenden
Mitgliedern des Stadtplanwerkes Ruhrgebiet sowie des Arbeitskreises Regionale
Kartographie als Handlungsempfehlungen vorgelegt werden:
- Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische
Person
sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften, keine Verträge mit
der
OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM als Community über
keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von Verträgen nicht
garantieren kann.
- Die Gebietskörperschaften vereinbaren, keine Daten an OSM zu spenden bzw.
dorthin zu verschenken. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte
ansonsten
jeder Interessent Anspruch darauf, ebenfalls mit Daten beschenkt zu
werden.
- Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es OSM, aus den öffentlich zugänglichen
Quellen der Gebietskörperschaften (gedruckte Stadtkarten, Webdienste usw.)
Daten für die Erstherstellung und die Fortführung des OSM-Datenbestandes
auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird (kein
„Copy
and Paste“). Daher erlauben die Gebietskörperschaften es der
OpenStreetMap-
Gemeinschaft die im Rahmen der GDI-NRW veröffentlichten WebMapping-
Dienste zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf die Verifikation der
durch die
OpenStreetMap-Gemeinschaft selbstständig erhobenen Daten
- Aus demselben Grund ist es den Gebietskörperschaften erlaubt,
Fortführungsinformationen aus den öffentlich zugänglichen OSM-Daten
auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird.
Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja
keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine
in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage
des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt.
Um das auch klarzustellen: Ich bin auch sehr daran interessiert das alles im
rechtlichen Rahmen bleibt.
Gruß, donDH
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