[Talk-de] Spendet für den OpenStreetMap-API-Server
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mi Feb 11 13:43:24 UTC 2009
André Reichelt schrieb:
> Tobias Wendorff schrieb:
>> Ich denke, es gibt genug Verfahren, die das Briefgeheimnis nicht
>> verletzen ... mit starkem Licht durchblenden, Röntgen etc. etc.
>
> Und das soll also nicht das Breifgeheimnis verletzen? Ich dachte immer,
> es ist generell verboten, mit welchen Mitteln auch immer "in" den
> Briefumschlag zu sehen. Und wenn ich es hell erleuchten würde, könnte
> ich lesen, was drin steht. Ich glaube also kaum, dass die genannten
> Methoden auch nur den Hauch von legal sind!
Stimmt, das steht in § 202 StGB Abs. 1 Nr. 2.
Die Frage ist nur, was Art. 10 GG Abs. 2 für Beschränkungen genehmigt.
Der Abfluss von Devisen aus Deutschland bzw. dem Euro-Raum?
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