[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 19 12:17:18 UTC 2009


Hallo Florian,

Florian Lohoff schrieb:
> Ich weiss das dieserlei dinge hier schon oefter mal thema waren - In wie
> weit ist ein Flächennutzungsplan als Gemeinfrei zu erachten?

die Geschichte hat zwei Seiten.

Im deutschen Recht sind amtliche Werke vom Urheberrechtsschutz
ausgenommen (§ 5 UrhG). Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze sowie nach § 5 Abs. 2
UrhG andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen
Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind.

§ 5 Abs. 1 UrhG erlaubt somit eine uneingeschränkte Nutzung.
§ 5 Abs. 2 UrhG verlangt eine Quellnennung und ggf. Änderungsverbot

Ein Flächennutzungsplan ist keine rechtliche Basis direkt für den
Bürger, sondern dienst in erster Linie für Entscheidungen der
Behörde. Der F-Plan ist jedoch informell für den Bürger bestimmt.

Ich habe bislang noch keinen F-Plan als Amtliche Bekanntmachung
gesehen, sondern wird lediglich immer die Öffentliche Auslegung
amtlich bekanntgemacht.

Demnach bin ich der Meinung, dass § 5 Abs. 2 UrhG hier greift.
cc-by-sa ist IMHO nicht kompatibel mit diesem Absatz.

Das andere Problem ist § 87 ff. UrhG:
Bei einer Karte kann es sich um eine analoge Datenbank handeln,
die einen Schutz nach § 87b UrhG genießt. Das Gesetz ist ziemlich
neu und hat damals bei der RVR-Geschichte noch keine Verwendung
gefunden, jedoch bei der Stadtplandienst-Geschichte.

Leider wurde bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für Datenbankwerke
schlichtweg vergessen, wie amtliche Datenbankwerke zu behandeln
sind. Der Bundesgerichtshof wartet daher auf ein Urteil vom
Europäischen Gerichtshof.

Daher _meine_ Meinung: nicht für OSM verwendbar.

Grüße
Tobias




Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de