[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 19 14:59:36 UTC 2009
Norbert Kück schrieb:
>> Ich weiss das dieserlei dinge hier schon oefter mal thema waren - In wie
>> weit ist ein Flächennutzungsplan als Gemeinfrei zu erachten?
> der Flächennutzungsplan ist als Teil der Bauleitplanung eine öffentliche
> Angelegenheit. Zwar im Rang einer Verwaltungsvorschrift, aber nicht nur
> öffentlich ausgelegt (vor Beschluss) sondern auch im zuständigen
> Amtsblatt amtlich bekannt gemacht (nach Beschluss). Meistens passt die
> Plandarstellung nicht ins Amtsblatt, so dass auf eine Stelle verwiesen
> wird, wo Einsicht genommen werden kann. Im Zuge des
> Informationsfreiheitsgeseztes erfolgt nun die Veröffentlichung der
> Planzeichnung auch im Internet.
Aber genau darum, weil er nur ein Teil der Bauleitplanung ist und den
Bürger nur indirekt betrifft ("Huch, auf einmal ist meine Apfelwiese
ja was wert"), ist es für mich § 5 Abs. 2 UrhG.
"amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme"
> Der Flächennutzungsplan als solcher wäre daher für OSM nutzbar, aber:
> Was ist der Flächennutzungsplan - die gesamte Zeichnung einschließlich
> Kartengrundlage? Nein! Es sind nur die Flächengrenzen mit ihren
> Nutzungsarten (Schule, Fläche "unter der der Bergbau umgeht" ...). Genau
> darauf beschränkt sich die Nutzbarkeit für OSM.
> Die Kartengrundlage dient nur der räumlichen Zuordnung.
Nehmen wir mal an, es wäre nach Abs. 1, dann würde der Hintergrund
der Karte (vermutlich eine TK oder ein Stadtplan) ebenfalls unter
"Gemeinfreiheit" fallen. Ich denke, das wäre für uns / ihn interessant.
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