[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 19 17:31:46 UTC 2009
Norbert Kück schrieb:
>
> Sven Anders schrieb:
>
>> Hintergrund der gemeinfreiheit von Gesetzen und Verordnungen ist ja gerade das
>> alle Bürger Zugang zu Gesetzen bekommen sollen (und nicht nur die die es
>> bezahlen können).
>
> Und was sagt das jetzt sagen? Die Inhalte der Gesetze, Verordnungen und
> sogar Verwaltungsvorschriften SIND zugänglich - für jedermann und
> kostenfrei. Damit ist der Zweck erfüllt - die beliebige Weiternutzung
> von Bestandteilen, die nicht einmal Gegenstand der Vorschriften sind,
> ist nicht Gegenstand dieses Informationsbedarfs.
Das ist nicht das, was § 5 Abs. 1 UrhG aussagt. Dieser Paragraph sagt:
Gesetze (...) haben keinerlei Urheberrecht und man darf damit machen,
was man will.
Aber eine mögliche Ausnahme: Am Beispiel einer Karte als direkte,
primäre Amtliche Bekanntmachung, könnte zusätzlich der Schutz als
analoge Datenbank stehen.
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