[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?

Mark Obrembalski markobr at web.de
Fr Feb 20 11:04:15 UTC 2009


Tobias Wendorff wrote:

> Mark Obrembalski schrieb:
>> Er wartet nicht mehr. Leider nicht deshalb, weil der EuGH entschieden
>> hätte, sondern weil sich die Parteien nach dem Vorlagebeschluss
>> verglichen haben.
> 
> Stimmt, habe ich leider auch gerade gesehen. Aber ist damit BGH,
> Beschluss vom 28.09.2006 - I ZR 261/03; GRUR 2007, 500; [...]
> komplett hinfällig?

Das natürlich nicht, immerhin schließt sich damit der BGH den (meiner
Wahrnehmung nach auch sonst eher überwiegenden) Stimmen an, die § 5
UrhG auch auf Datenbanken anwenden wollen.

> Im Streitfall ging es ja um ein Ausschreibungsblatt, welches
> eindeutig unter § 5 Abs. 2 UrhG fällt.
> 
> Wäre es analog dann nicht so, dass § 5 Abs. 1 UrhG ebenfalls nicht
> unter § 87 ff. UrhG fällt?

Natürlich.

> Zur Kommunalwahlen müssen die Gemeinden Wahlbezirke aufstellen
> und zur kommenden Bundestagswahl stellen sie kleine Stimmbezirke
> auf. Beide Arten von Bezirken werden als Amtliche Bekanntmachung,
> eindeutig nach § 5 Abs. 1 UrhG, veröffentlicht.
> 
> Und jetzt das Geniale: Diese Bezirke beinhalten alle Straßen!

Ist das überall so? Zumindest kleinere Dörfer können als Ganzes einen
Wahlbezirk bilden. Mancherorts gibt es auch Straßen, in denen niemand
wohnt, die also auch nicht unbedingt in einem solchen Verzeichnis
erscheinen müssen.

> Das Blöde ist, dass diese eigentlich auch unter § 87 ff. UrhG
> fallen könnten, da sie ja eindeutig Datenbankstruktur haben.

Angesichts anderer Entscheidungen zum Datenbankrecht ist jedenfalls
anzunehmen, dass das nicht wenige Gerichte so sehen. Ich hätte
allerdings Zweifel am Kriterium der "wesentlichen Investition" - die
Gemeinden benennen die Straßen selbst und müssen daher nichts mehr in
die Beschaffung und Überprüfung der Straßennamen investieren. Und die
Darstellung als einfache Liste erfordert auch keinen erheblichen Zeit-
oder Geldeinsatz.

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)





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