[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Fr Feb 20 12:35:20 UTC 2009
Mark Obrembalski schrieb:
> Das natürlich nicht, immerhin schließt sich damit der BGH den (meiner
> Wahrnehmung nach auch sonst eher überwiegenden) Stimmen an, die § 5
> UrhG auch auf Datenbanken anwenden wollen.
Für die Quellisten: auch IBR 2007 stimmt zu.
>> Und jetzt das Geniale: Diese Bezirke beinhalten alle Straßen!
>
> Ist das überall so? Zumindest kleinere Dörfer können als Ganzes einen
> Wahlbezirk bilden. Mancherorts gibt es auch Straßen, in denen niemand
> wohnt, die also auch nicht unbedingt in einem solchen Verzeichnis
> erscheinen müssen.
Es mag natürlich Ausnahmen geben, aber für uns wäre es scho nmal eine
sehr gute Bais.
Außerdem gelten die Stimm- und Wahlbezirke in vielen statistischen
Dokumenten als Grundlage einer Ortseinteilung und wären somit auch
als Relation interessant?
>> Das Blöde ist, dass diese eigentlich auch unter § 87 ff. UrhG
>> fallen könnten, da sie ja eindeutig Datenbankstruktur haben.
>
> Angesichts anderer Entscheidungen zum Datenbankrecht ist jedenfalls
> anzunehmen, dass das nicht wenige Gerichte so sehen. Ich hätte
> allerdings Zweifel am Kriterium der "wesentlichen Investition" - die
> Gemeinden benennen die Straßen selbst und müssen daher nichts mehr in
> die Beschaffung und Überprüfung der Straßennamen investieren. Und die
> Darstellung als einfache Liste erfordert auch keinen erheblichen Zeit-
> oder Geldeinsatz.
Meinst Du, ich soll die Sache mal von einem Rechtsanwalt prüfen
lassen? Ich denke, für 30-40 EUR wird er eine Bewertung schreiben.
Gerade jetzt für den Kommunalwahlen in NRW und den Bundestagswahlen
in Deutschland wäre es vielleicht sinnvoll :-)
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