[Talk-de] Fahrradstraße.

Max Moritz Sievers mms at max-sievers.name
Do Feb 26 14:23:17 UTC 2009


Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 25. Februar 2009 14:35 schrieb "Marc Schütz" <schuetzm at gmx.net>:
>
> > Eigentlich heißt das nur, dass der Eigentümer erlaubt, sein Grundstück
> > unter bestimmten Bedingungen zu betreten/befahren. Eine Fahrradstraße ist
> > aber definitiv öffentlich, also public, nicht permissive.
>
> +1
>
> permissive ist fuer eine oeffentliche Strasse standard und daher nicht
> gesondert zu taggen. In der Regel wird es ja fuer Autos entweder
> destination oder gar nicht sein, oder prinzipiell erlaubt und so was
> allgemeines wie "langsam fahren", oder "Ruecksicht nehmen".

§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO zu Zeichen 244 und Zeichen 244a:

|    Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung
|    von Fahrbahnen; abweichend davon gilt:
|
|    1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur
|        benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
|    2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
|    3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.

In der Regel sind Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen also nicht zugelassen. In 
der Praxis sind sie es allerdings quasi immer. 

Zum Nebeneinanderfahren:

| Will man aber als Autofahrer einen Radfahrer überholen, wird das bei
| Einhaltung des nötigen Seitenabstandes wegen des Gegenverkehrs nicht in
| Frage kommen oder (wenn kein Gegenverkehr kommt) von einem
| Nebeneinanderfahren zweier Radfahrer nicht behindert werden. Daran hat sich
| seit damals nichts geändert; nur begreifen das Autofahrer damals wie heute
| höchst ungern.

-- Dietmar Kettler: Historisches, oder: "Damals war alles besser". 2008.
<http://xn--recht-fr-radfahrer-s6b.de/Historisches.html#Nebeneinanderfahren>

-- 
Mit freundlichen Grüßen
Max Moritz Sievers




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