[Talk-de] Gebäude mit Denkmalschutz
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 26 17:51:12 UTC 2009
Norbert Kück schrieb:
> Tobias Wendorff schrieb:
>> Bei uns ist keine es keine Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 1 UrhG,
>> sondern nach § 5 Abs. 2 UrhG und die ist mit OSM nicht kompatibel.
>
> Oh, das überrascht mich. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil das
> hiesige Denkmalschutzgesetz die Bekanntmachung im Amtsblatt vorschreibt.
> Darüber hinaus gibt es weitere Informationen bis hin zu einer öffentlich
> zugänglichen Datenbank. Die darin enthaltenen Pläne, Fotos und
> Detailinformationen ohne Erlaubnis zu nutzen, hätte ich allerdings auch
> Hemmungen.
Wenn es sich um eine wirkliche "Öffentliche Bekanntmachung" handelt,
dann ist das was anderes.
Hier ... sieht aus, wie eine normale amtliche Information in
Datenbankform:
http://www.werl.de/rathaus/werwaswo/formulare/Denkmalliste_2009.pdf
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