[Talk-de] Neue Lizenz: Forschritte

Ulf Möller usenet at ulfm.de
Sa Feb 28 15:01:14 UTC 2009


Sascha Silbe schrieb:

> Gab es tatsächlich Fälle, wo die Daten _explizit_ ohne jegliche 
> Einschränkungen zur Verfügung gestellt wurden?

Ja. Die TIGER-Daten sind PD; die Strassendatenbank NRW wurde zur freien 
Nutzung ohne Lizenzeinschränkungen zur Verfügung gestellt; Yahoo sagt, 
dass das Abzeichnen der Bilder ihre Rechte nicht beeinträchtigt.

Gegenbeispiele wie die Frida-Daten in Osnabrück gibt es natürlich auch.

>>    Artikel 9 der GPLv2 legt fest, dass die FSF von Zeit zu Zeit neue 
>> Versionen der GPL herausgeben darf, die im Detail von früheren 
>> Versionen abweichen. Weil die GPL nach deutschem Recht ein Vertrag 
>> zwischen allen Urhebern eines Programms und dem Benutzer als 
>> Lizenznehmer ist, gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze auch für 
>> diese Lizenzvergabe. Einer davon ist der Bestimmtheitsgrundsatz: Ein 
>> Vertragspartner darf sich nur zu konkreten oder zumindest hinreichend 
>> bestimmbaren Leistungen verpflichten. Ebenso müssen die allgemeinen 
>> Vertragsumstände hinreichend konkret feststehen.

Das stimmt so nicht. Die GPL ist ein Vertrag zwischen dem Rechteinhaber 
und dem Nutzer. Von den Entwicklern lässt sich die FSF alle 
Nutzungsrechte übertragen (das geht, sonst gäbe es auch keine 
kommerzielle Softwareindustrie).

Wie die OSMF das regeln will, weiß ich nicht; aber Möglichkeiten gäbe es 
da schon.





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