[Talk-de] Track-Anonymisierer gesucht

DarkAngel daberlin at freenet.de
Di Jan 6 09:55:08 UTC 2009


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Martin Garbe schrieb:

> Nehmen wir aber den Fall, dass Strafverfolger XY die OSM Datenbank 
> durchsucht und sieht, dass zum Zeitpunkt X eine Person Y in der Nähe des 
> Tatortes war, so stellt sich nun die Frage der Beweislage. Muss der 
> Strafverfolger beweisen, dass der GPS Track authentisch ist oder muss 
> der User beweisen, dass er gefälscht ist?

In Deutschland sieht es immer noch so aus, das dir eine Straftat
nachgewiesen (bewiesen) werden muss. Da, wie Du bereits selbst
schreibst, ein GPS-Track keinerlei Beweiswert hat ist er für die
Beweislage auch unerheblich. Möglich das ein findiger Ermittler aus so
einem GPS-Track einen klitzekleinen Anfangsverdacht entwickelt, aber
auch nicht mehr.

Was anderes wäre es vielleicht, wenn bei einer Verkehrskontrolle der
Polizist feststellt, dass ein GPS-Logger mitläuft und er diesen vor Ort
beschlagnahmt. Daraus könnte man dann eventuelle Verkehrsverstöße
herausziehen.

Die im Web befindlichen GPS-Tracks wären dann eher für mögliche
Konkurrenten/Chefs von Interesse. Möglich, dass sich Firma A dafür
interessiert wo die Fahrer der Firma B unterwegs sind. Oder der Chef, wo
seine Fahrer sich so tagsüber herumtreiben.


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Gruß Mario
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