[Talk-de] Taggen "Gemeinsamer Rad- und Fußweg "
Ekkehart
ekkehart at gmx.de
Mi Jan 14 18:29:13 UTC 2009
Hallo!
Torsten Leistikow schrieb:
> Gibt es ein Bundesland, in dem das Radfahren auf Trampelpfaden durch das
> Waldgesetzt erlaubt wird? Neben solchen Angaben von 2m Mindestbreite
> kenne ich nur Gesetze, die das Radfhren (und Reiten) auf Wege
> beschraenken, sich aber nicht darueber auslassen, ab wann ein Weg ein
> Weg im Sinne des Gesetzes ist. Aber das Trampelpfade damit gemeint sein
> koennten, ist doch eher zweifelhaft, da unterhalb der Wege es im Wald ja
> noch den Begriff der Schneise gibt.
In Bayern gilt eine ganz andere Regelung.
- Einschlägig ist das Umweltschutzgesetz [1]
- Die Regelung gilt für die "Erholung in der freien Natur" also ebenso
für Wald wie Feld
- Es gibt nur die Aussage, der Weg muß "geeignet sein". Es gibt keine
Mindestbreite oder sowas. Die Eignung dagegen ist bei unbefestigten
Wegen stark wetterabhängig.
> Nun mag es auch Bundeslaender geben, in denen das weniger beschraenkt
> ist. In den anderen scheint mir highway=footway aber am treffensden, da
> ausser zu Fuss ja auch keine andere Nutzung erlaubt ist.
Das sehe ich anders. So wie Du es meinst heißt footway wohl
foot=designated. Die Widmung eines Weges ist allerdings in Deutschland
ein hochoffizieller Verwaltungsakt [2]. D.h. selbst wenn er für einen
Verkehrsteilnehmer durch ein Waldgesetz verboten ist, ist es nicht
dasselbe wie für einen anderen Verkehrsteilnehmer gewidmet.
Ich würde nur ausdrücklich ausgeschilderte Widmungen und Verbote taggen
und lokale Regeln durch Waldgesetze, Naturschutzgebiete und
Landschaftsschutzverordnungen nicht einzeichnen. Das richtig
hinzubekommen kann extrem haarig sein.
>> 1. Gesperrter aber asphaltierter Weg. Im Gegensatz zu den Wegen drum herum ist
>> der betreffende Weg nicht mit z260 gesperrt sondern explizit mit z250, was ja
>> eigentlich nur bzgl. Radfahrer einen wirklichen Unterschied macht.
>
> highway=track, oder ist er dafuer zu schmal?
>
>> 2. Trampelpfad im Wald in Ba-Wü im Landschaftsschutzgebiet. Ba-Wü regelt es
>> so, dass Radfahren auf Wegen ab 2m Breite erlaubt ist. Da es nur Trampelpfade
>> sind, ist da kein 2-Meter-Weg.
>
> Das spricht fuer mich fuer highway=footway.
>
>> Beide an sich sind ja einfach, aber beide sind Teil einer von der
>> Stadtverwaltung offiziell ausgeschilderten Fahrrad-Route!
>
> Im ersten Fall, so der Weg zu schmal fuer einen track waere, wuerde ich
> wahrscheinlich auf highway=cycleway gehen mit foot=yes. Durch das
> ausschildern als Fahrradroute ist ein bicycle=designated gegeben.
> (horse=yes duerte auch gelten, oder?)
Das Zeichen 250 bedeutet bicycle=no, es kann also auf gar keinen Fall
ein cycleway sein.
bye
Nop
[1] http://by.juris.de/by/NatSchG_BY_2005_rahmen.htm
[2]
http://www.kempen.de/kommunen/kempen/www.nsf/html/8F7396DD9BEB0197C1256FDB002A8462
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de