[Talk-de] Copyright von alten Landkarten
Mark Obrembalski
mark at obrembalski.de
Do Jul 9 22:25:47 UTC 2009
Karl Eichwalder wrote:
> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
> der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
> abgelaufen.
Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass "bekannt werden" reicht.
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und pseudonymer Werke, in
das der Urheber oder seine Rechtsnachfolger den Namen eintragen
können. Inwieweit da eine anderweitige Veröffentlichung reicht, müsste
ich mal recherchieren.
> Genauso spricht nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu
> verifizieren
Das sowieso.
Gruß,
Mark
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