[Talk-de] Copyright von alten Landkarten

Mark Obrembalski mark at obrembalski.de
Do Jul 9 22:25:47 UTC 2009


Karl Eichwalder wrote:

> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
> der 70 jahre bekannt werden muss.  Ansonsten sind die schutzrechte
> abgelaufen.

Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass "bekannt werden" reicht. 
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und pseudonymer Werke, in 
das der Urheber oder seine Rechtsnachfolger den Namen eintragen 
können. Inwieweit da eine anderweitige Veröffentlichung reicht, müsste 
ich mal recherchieren.
 
> Genauso spricht nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu
> verifizieren

Das sowieso.

Gruß,
Mark







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