Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller: > Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung. Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen. Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.