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Jens Frank
jens.l.frank at googlemail.com
Fr Jul 10 11:07:04 UTC 2009
Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
> Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
>> Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
>
> Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
>
> Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
> Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
passiert, ist egal!
Grüße,
jens
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