[Talk-de] Zugangsbeschränkungen und Waldwege [war: Strassen in der Schweiz, Solothurn]

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
Di Jun 2 14:21:27 UTC 2009


Garry <GarryD2 at gmx.de schrieb:
> Falk Zscheile schrieb:
>> Am 2. Juni 2009 14:23 schrieb Florian Lohoff <flo at rfc822.org>:
>>> "Durchfahrt verboten, landwirtsch. Verkehr frei" sind access restriction
>>> und haben mit der Straßenklasse nichts zu tun ...
>>>
>> Das Problem: alle Waldwege tragen per Legaldefinition diese "access
>> restriction" ohne das ein Verkehrsschild i.S.d. StVO darauf hinweisen
>> müsste. Diese Zugangsbeschränkung für Kraftfahrzeuge ist somit
>>
> Sehe ich nicht so.
>> zumindest für alle Wald(feld)wege in Deutschland Standard.[1]  Eine
>> Schranke, welche die Einfahrt in den Wald verhindert, hat daher sehr
>> wohl eine Indizwirkung für die Straßenklasse.
>>
>>
> Eine nicht geschlossene Schranke ohne Beschilderung reicht meines
> Erachtens nicht aus um auf ein
> allgemeines Verbot zu schliessen. In meiner Gegend gibt es einige
> Strassen und Wege mit Schranken
> die zur Krötenwanderzeit geschlossen werden, andere während der
> Nachtstunden, wieder andere
> während des Wochenendes
>>
>> [1]  Vgl. z.B. § 28 Abs. 4 LWaldG M-V.
>>
> Ich lese da:
> "Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist außerhalb der dem
> öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege..."

und es steht weiter: "Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das
Befahren von Straßen und Wegen genehmigen."

Das impliziert Wege im Wald, deren Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht
jedermann gestattet ist. Woran erkennt man einen solchen nicht dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg, dessen befahren also
Genehmigungsbedürftig ist? -- An der Schranke. In der Regel wird sich
neben der Schranke allerdings außerdem ein Hinweisschild auf diese
Zugangsbeschränkung nach dem LWaldG M-V befinden (aber kein Schild
nach der StVO). Ich bleibe deshalb dabei, dass im Grundsatz gilt:
Schranke - kein dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Weg - Feldweg.
>
> Ich kann daraus aber nicht erkennen dass ein nicht beschilderter Weg im
> Wald automatisch nicht dem öffentlichen
> Verkehr gewidmet ist sonst dürfte man viele Wald-und Wanderparkplätze
> auch nicht anfahren.

Ich sprach von der Schranke als Indiz für einen Wald-/Feldweg.
Gewissheit gibt ihr Vorhandensein nicht.

In unserer Gegend wird es so gehandhabt, dass die Schranke immer erst
hinter dem Parkplatz steht. Bis zum Parkplatz ist der Weg deshalb eine
Parkplatzzufahrt (und dem öffentlichen Verkehr gewidmet), dahinter ein
Feldweg.

Gruß, Falk




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