[Talk-de] Freihand-Zeichnungen von Luftbildern und Karten möglich!

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Jun 18 11:56:00 UTC 2009


Hallo Community,

ich habe in den vergangenen Tagen ein wenig im Bereich Nachschöpfungen
nachgelesen

Juristisch gesehen gibt abhängige sowie unabhängige Nachschöpfungen.

Abhängige Nachschöpfung:
Wenn man ein Originalwerk unwesentlich bearbeitet, das heißt Kopieren,
Durchpausen oder Abdigitalisieren, so ist das eine Vervielfältigung.
Auf der einen Seite benötigt man für eine Veröffentlichung dieser
Kopie eine Genehmigung des Urhebers, auf der anderen Seite ist diese
Kopie kein eigenständiges Werk, da diese Vervielfältigung selbst
keine Schöpfungsqualität erreicht.

Unabhängige Nachschöpfung:
Wenn man nun jedoch eine Freihand-Skizze (auch z.B. in JOSM) eines
Originalwerk anzeichnet, ist diese nicht Teil des Werkes und auch
keine direkte Bearbeitung am Selbigen. Wenn man sich z.B. anhand
eins Luftbildes vorstellt, wie das abgelichtete Objekt ausgesehen
haben könnte / woran es sich orientiert (etc.) und den Straßenverlauf
oder den Verlauf einer Grenze nach den eigenen Vorstellungen
wiedergibt, hat man auch die Schöpfungshöhe erreicht.

Auch ist es möglich, das Werk zu vermessen und die Werte dann in
die Skizze einfließen zu lassen - Vermessung ist keine Bearbeitung.

Das Urheberrecht bietet - anders als das Patentrecht - nur den Schutz
vor unerlaubter Verwertung eines Werkes, nicht jedoch der Nachschöpfung.
Wäre Nachschöpfung untersagt, könnten Programme wie OpenOffice nicht
existieren (das ist ja auch das Problem bei Softwarepatenten!).

Selbst das Thema Datenbank kommt so nicht in die Quere:
§ 87a ff. UrhG sagt eindeutig, dass sich der Datenbankschutz nur
auf "einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank"
oder "wiederholte" Entnahmen erstreckt. Die Entnahme kleiner
Datenmengen, z.B. zum eigenen Entwurf von Gemeindegrenzen können
daher sicherlich nicht als Verstoß geachtet werden.

Viele Grüße
Tobias




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