Am Sa, 20.06.2009, 13:00 schrieb Martin Koppenhoefer: > wenn sie der Recherche im Einzelfall dienen und die Angaben > verbindlich sind (und damit Tatsachen), warum nicht? Lasst uns lieber amtlich sagen, denn verbindlich sind sie nicht für uns - Verbindlichkeiten setzen einen Zweck vorraus.