Markus schrieb: > Ok - und wie heisst das "auf Juristisch"? gibts dafür eine Abkürzung? Bin kein Jurist, vermute aber, dass ein Verzicht von Nutzungsrechten auch nicht möglich ist. Die Literatur sieht aber Folgendes vor: Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an die Allgemeinheit gemäß § 31 Abs. 1, 2 UrhG.