[Talk-de] Grenzprobleme

Norbert Kück osm at nk-bre.net
Fr Mär 20 22:02:24 UTC 2009


Hallo,

Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 20. März 2009 20:44 schrieb Norbert Kück <osm at nk-bre.net>:
>> Der Bund kann lediglich Eigentum an in der Verfassung
>> genannten Flächen haben ...
>> und er darf diese Flächen nur hinsichtlich bestimmter Zwecke selbst
>> verwalten (z.B. Schifffahrt).
> 
> da es offenbar mittlerweile ein Interesse an diesen Flächen gibt
> (off-shore windparks? Rohstoffe?)  ist der Zweck ja gefunden.
Klasse gedacht ;-)
Nein es sind nicht irgendwelche Zwecke, sondern BESTIMMTE.

Offshore-WKA sind übrigens ein prima Beispiel für die 
Zuständigkeitsverteilung:
WKA im Küstenmeer werden von den Bundesländern genehmigt. WKA in der 
"Ausschließlichen Wirtschaftszone" werden vom Bund genehmigt - 
allerdings sind für die Kabeltrassen durch die Küstengewässer wieder die 
Länder gefragt.

Rohstoffe: Kein Problem. Bodenschätze im Bereich der Küstengewässer sind 
"bergfrei", also nicht an Grundeigentum gekoppelt. Alles im 
Bundesberggesetz fein geregelt, auch dass der Bund für das Gebiet 
bergrechtliche Rechtsverordnungen (mit Zustimmung des Bundesrates) 
erlassen darf und die Länder für die Ausführung des Gesetzes zuständig sind.
Gruß
nk




Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de