[Talk-de] Vandalismus-Arbeitsgruppe

Florian Lohoff flo at rfc822.org
Sa Mär 21 19:40:01 UTC 2009


On Sat, Mar 21, 2009 at 05:30:53PM +0100, Bernd Wurst wrote:
> Diese beiden Vorgehensweisen hatte Wikipedia schon lange bevor es sich in die 
> unsympathische Richtung mit den unüberschaubaren Rollen und Kompetenzen 
> entwickelte.

Der grosse unterschied zwischen Wikipedia und OSM an dieser stelle ist
das bei Wikipedia der revert einfach Strukturell bedingt einfach ist.
Jede seite steht erstmal fuer sich selber und hat eine history.

Bei OSM sind alle nodes/ways/relations und regionen abhaengig und
verwoben mit anderen objekten ohne die sie nicht existieren koennen.

Jeder der mal nur EINE relation recovered hat weiss wie aetzend das ist
weil staendig hier und da mal ein weg weggefallen ist ...

Und damit werden wir nie an den Punkt kommen das wir eine aehnlich
einfache revcovery funktion wie Wikipedia haben werden - Strukturell
bedingt technisch unmoeglich.

Und bei wirklich boesartigem verhalten ist eben das sperren so nicht
moeglich. Was hilfts mir wenn ich den Kreis GT Sperre und derjenige
einfach nebenan die Stadt Bielefeld loescht oder verschiebt?

> Ich sehe keine Notwendigkeit irgendjemanden zu verklagen oder auch nur die 
> Angst zu streuen, dass man jemanden verklagen wird, wenn er nicht artig ist.

Es geht darum jemanden aus seiner Anonymitaet zu zerren - denn nur diese
erlaubt eben Schadhaftes verhalten. Derzeit gibt es genuegend freemailer
und dazu noch tor so das jeder ungestraft bei OSM loeschen und
manipulieren kann.

> Es haben schon Leute ganze Gemeinden gelöscht weil sie es nicht geschafft 
> haben, verantwortungsvoll mit ihrem Editor umzugehen. Ich sehe die 
> Notwendigkeit, für solche Fälle eine History zu haben. Aber ich sehe keinen 
> Anlass die Leute zu verklagen.

Sorry - das ist nicht mutwillig, boesartig oder vorsaetzlich - und nur
darum geht es.

Ohne eine Rechtliche Bildung zu haben ist Sachbeschaedigung so weit ich weiß
nur mit Vorsatz Strafbar. D.h. mache ich aus versehen was kaputt muss
ich es zwar zahlen aber kann Strafrechtlich nicht belangt werden. Wenn
mit Vorsatz gehandelt wird wird es eben auch Strafrechtlich interessant.

Wir koennen jetzt noch in epischer Breite diskutieren ob ein Vorsatz
nachweisbar ist im falle von OSM aber darum geht es im zweifelsfalle
nicht.

Flo
PS: Im zweifelsfalle ersetzte Sachbeschaedigung durch Datenveränderung
-- 
Florian Lohoff                  flo at rfc822.org             +49-171-2280134
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