[Talk-de] Grenzprobleme

Norbert Kück osm at nk-bre.net
Mo Mär 23 23:23:10 UTC 2009


Hallo,

Markus schrieb:
> Die Kreisgrenze umschliesst mehrere Gemeinden und verläuft wie die 
> Gemeindegrenze auf der *Katastergrenze*.
> 
> Die Katastergrenze ist also eine statische Grenze und administrativ 
> festgelegt. Das betrifft admin_level=6 und 7.
> 
> An der Küste orientierte sich die Katastergrenze ursprünglich an der 
> "Küstenlinie" (die ihrerseits aber nicht genau festgelegt war und sich 
> permanent verändert).
> 
> Heute weicht die Katastergrenze oft erheblich von der natürlichen 
> Küstenlinie ab.

Nun habe ich etwas weiter recherchiert und - zumindest was NI betrifft - 
meine Unsicherheit zum Verlauf der Kreisgrenzen weitgehend beseitigt. 
Ursprung dieser Unsicherheit war die Tatsache, dass ich (zumindest im 
WWW) keine schriftlichen und rechtlich bindenden Festlegungen zu den 
Kreisgrenzen zu finden waren. Das Kartenmaterial war widersprüchlich - 
teils wird die Küstenlinie als Grenze genutzt, teils bricht die Grenze 
an der Küstenlinie ab (führt ins Nichts) und findet manchmal noch eine 
Wiederaufnahme zwischen den Inseln.
Nun habe ich indirekt, nämlich über die Zuständigkeitenverteilung 
zwischen den Landkreisen einerseits und dem NLWKN bzw. der 
Nationalparkverwaltung andererseits, die Erkenntnis gewonnen, dass die 
wasserseitige Kreisgrenze IN DER REGEL mit der Mitteltidehochwasserlinie 
(das ist auch die Definition für Coastline) übereinstimmt.

Daraus kann man Empfehlungen ableiten:
Küstenlinie und Kreisgrenze können übereinstimmen, müssen sie aber 
nicht. Sie sollten daher getrennt gesehen werden. Gegenseitiger Abgleich 
von Kreisgrenzen und Küstenline sollten unterbleiben, solange der 
gemeinsame Verlauf nicht absolut sicher ist.
Als Kreisgrenzen sollte der Infas-Import bevorzugt werden, soweit nicht 
sicher bessere Kreisgrenzen-Daten vorliegen.
Vorhandene Küstenlinien sind vorrangig gegen die Realität zu prüfen.

Da ich mich nur um die Situation in NI gekümmert habe ist unklar, ob das 
auch auf SH und MV übertragbar ist.

@ Markus
Deine obige Aussage wird durch die Ergebnisse meiner (wohl zeitgleich 
erfolgten) Suche bestätigt. Deine Wortwahl lässt mich vermuten, dass du 
eine richtig gute Quelle hast - kann man die benennen? Ist das für alle 
Küstenländer anwendbar?

Gruß
nk




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