[Talk-de] Frage zur ODbl => abgeleitete Werke

Frederik Ramm frederik at remote.org
Mi Mär 25 00:07:51 UTC 2009


Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
>> Bin ich anderer Ansicht - als Mensch kannst Du natuerlich in alles eine 
>> Struktur reinbringen.
> 
> Ja - und genau *das* ist es ja, was die Schöpfungshöhe wiederspiegel.
> Es kommt aber darauf an, wie viel Höhe Du reinsteckst.

[...]

> Was macht ein Kartograph anders? Er nimmt eine Kartengrundlage,
> fasst Dinge zusammen, generalisiert sie, entfernt Dinge, fügt was
> hinzu und färbt die Informationen ein. Es ist *genau* das Gleiche.

Nein, es ist genau das Gegensätzliche.

Wenn ich ein Bild habe, z.B. ein Foto, sagen wir mal ein Luftbild, und 
daraus Kartendaten herstelle, dann ist das ein kaum automatisierbarer 
Prozess. Sowas koennen nur Menschen (sonst haette Google sich nicht den 
MapMaker ausgedacht). Hier wird eine Datenbank hergestellt aus etwas, 
das vorher keine Datenbank war.

Ein Kartograph erzeugt aus einer Datenbank ein Kartenbild, das zumindest 
nach Massgabe der ODbL keine Datenbank mehr ist. Dabei *kann* er 
eventuell schoepferisch taetig werden, und dies wuerde ihm ein 
Urheberrecht an der hergestellten Karte einraeumen, nicht aber ein 
Datenbankrecht.

> Der Vergleich mit dem Foto hinkt, da es - je nach Fotokunst - ein
> eigenes schützbares Werk ist. Die Schöpfungshöhe wird laut Fachliteratur
> gerade bei Fotos sehr weit bemessen, 

Worueber diskutieren wir hier eigentlich?

Was genau ist Dein Punkt?

Worauf willst Du hinaus?

Ich kann nur im Trueben fischen.

Sicher ist:

1. Wir haben eine Datenbank mit lauter von uns erhobenen Daten.

2. Ob diese Daten urheberrechtlich geschuetzt sind, ist unklar. 
Vermutlich werden einige geschuetzt sein und andere nicht (ich koennte 
ja ein Gedicht in Tags verfassen). Vermutlich wird es nicht nur von den 
Daten abhaengen, sondern auch von dem Land, in dem die Daten erhoben 
wurden und von dem Land, in dem der Nutzer sitzt, und von der Tagesform 
des Richters.

3. Die CC-BY-SA raeumt ein Nutzungsrecht im Rahmen des Urheberrechts ein.

4. Die Datenbank geniesst (nur in Europa) einen Schutz nach dem 
Datenbankrecht, aber Nutzniesser ist hier nicht der, der die Einzeldaten 
erhoben, sondern der, der die Datenbank zusammengestellt hat; es ist im 
OSM-Umfeld unklar, wer das ist.

5. Die CC-BY-SA raeumt kein Nutzungsrecht im Rahmen des Datenbankrechts ein.

6. Ob ein Bild, das aus der Datenbank erzeugt wird, wiederum eine 
Datenbank ist, ist unklar und vermutlich wieder von den jeweiligen 
Laendern und der Tagesform des Richters abhaengig.

7. Da wir nicht sicher wissen, ob und in welchem Umfang die Daten dem 
Urheber- und Datenbankrecht unterliegen, muss jede Art von Lizenz oder 
Nutzungsvereinbarung, die wir uns ausdenken, auf jeden Fall die 
Einraeumung eines unwiderruflichen und unbefristeten Nutzungsrechts des 
Rechteinhabers an den Nutzer beinhalten. Da wir nicht sicher wissen, ob 
der einzelne Nutzer oder die OSMF als Autor der Datenbank gelten, 
sollten sicherheitshalber beide dem Nutzer ein Datenbanknutzungsrecht 
einraeumen.

*Dass* diese Einraeumung eines unwiderruflichen und unbefristenten (und 
nicht auf eine bestimmte Nutzungsform zugeschnittenes) Nutzungsrechts 
moeglich ist, darauf fusst unser ganzes Modell (und nicht nur unseres, 
sondern z.B. auch das der Wikipedia und ueberhaupt jede freie Lizenz). 
Das hat zunaechst einmal gar nichts damit zu tun, ob man share-alike 
oder PD oder was auch immer machen will. Ich muss in der Lage sein, 
jemandem dieses Recht an meiner Arbeit einzuraeumen, sonst kann ich das 
ganze Konzept einer "Lizenz" komplett in die Tonne treten.

Die grosse offene Frage, ueber die wir hier reden, ist nicht: "Wollen 
wir den Nutzern ein unwiderrufliches und unbefristetes Nutzungsrecht 
einraeumen", sondern nur: "Welche Bedingungen knuepfen wir an dieses 
Recht". Die PD-Leute sagen "keine", die Share-Alike-Leute sagen was 
anderes, aber keiner sagt: "Wir wollen gar kein solches Nutzungsrecht, 
wir wollen lieber, dass die Nutzer jedesmal nachfragen muessen" oder so.

> AFAIK kann man auch dieses Recht nicht abtreten, sondern auch hier
> wieder nur das Nutzungsrecht.

Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich 
gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine 
100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant, oder?

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frederik at remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"




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