[Talk-de] Panoramafreiheit (war: Re: Wanderwetter)
Thomas Ineichen
osm.mailinglist at t-i.ch
Mo Mai 18 15:30:41 UTC 2009
Hallo Bernd
(Sorry für die Mail, wollte der Liste antworten)
> Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man
> nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter
> Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder
> architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild
> dann frei zu verteilen).
Fotografieren darfst Du fast alles, erst mit der Weiterverbreitung
fangen die Probleme an.. :) (Häufig wird dann auch kein Unterschied
gemacht, ob das Bild verschenkt oder verkauft wird!)
Lesenswert dazu:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo
Gruss,
Thomas
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