[Talk-de] Rechtliches: Übernahme von Daten von Amtseiten
Ulf Möller
usenet at ulfm.de
Mo Sep 7 23:20:13 UTC 2009
Tobias Wendorff schrieb:
>> Darf man die übernehmen, weil man auch aus dem Text aus den
>> Straßenverlauf
>> schließen kann?
>
> IMO ist dies eine amtliche Veröffentlichung im öffentlichen Interesse und
> fällt somit unter § 5 Nr. 1 UrhG. Will sagen: gemeinfrei!
§ 5 (1) bezieht sich nur auf "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse
und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze
zu Entscheidungen". Das trifft hier nicht zu.
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