[Talk-de] Rechtliches: Übernahme von Daten von Amtseiten

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mo Sep 7 23:32:45 UTC 2009


Am Di, 8.09.2009, 01:20 schrieb Ulf Möller:

> § 5 (1) bezieht sich nur auf "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse
> und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze
> zu Entscheidungen". Das trifft hier nicht zu.

So steht es im Gesetz. In der Begründung, der Kommentarliteratur und
Urteilen betrifft es alle Veröffentlichung im öffentlichen Interesse.

Sogar *private* VÖs können untet gewissen Umständen darunter fallen.

Selbst wenn (2) gelten würde, Vervielfältigen und Verändern wir den Text
ja nicht, sondern erzeugen ein komplett neues Werk aus dem Text.

Die Kommentarliteratur sieht (2) sowieso nur als Mittel der
Vervielfältigungskontrolle, die aber bei einer unbegrenzten
Zugänglichmachung im Netz eh nicht gegeben ist.





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