[Talk-de] Schlossstraße vs. Schloßstraße - neue gesetzliche Rechtschreibung vs. alter Eigenname - wie sollen wir es bei OSM halten
Carsten Schwede
computerteddy at gmx.de
Fr Sep 18 14:32:11 UTC 2009
Hallo,
ich schreibe mal hier unterm Ursprungspost, auch wenn es mehrere betrifft.
Die Straßennamen sind Eigennamen, auch wenn die Schloßstraße zum
Schloss führt. Solange dieser nicht offiziell geändert wird ist es
eben so, dass es nicht der aktuellen deutschen Rechtschreibung
entspricht. Oder wollt ihr den Herrn Meißner auch umbenennen?
Die Deutsche Rechtschreibung entspricht nicht der Rechtschreibung in
z.B dem deutschen Teil der Schweiz oder der in Österreich, daher gibt
es eben kein ß auf den Schweizer Tastaturen. Es gibt ja auch keine
Kyrillischen Buchstaben hier auf unseren Tastaturen. Deshalb haben die
Schweizer eben Pech, wenn sie einen Brief an Herrn Meißner schicken
wollen, entweder sie nehmen die Bildschirmtastatur oder die
Zeichentabelle, oder sie haben Streß mit dem Herrn.
Die alten aus der Fraktur stammenden Buchstaben sind nicht mehr
gültig, und ich möchte bezweifeln, daß das was bis eben als ß
geschrieben worden ist mit zwei alten ſ und nicht mit ſʒ geschrieben
wurde. Deutschland bestand nämlich auch in der Rechtschreibung nicht
nur aus Westdeutschland. Ligaturen sind übrigens damals als
eigenständige Buchstaben benutzt worden, auch das "tz" z.B. (nicht
jedoch "fi".
Wenns genauer sein soll, dann kann ich ja mal meine Schwester fragen,
die ist schon ne Weile Deutschlehrerin.
(alles IMHO)
--
Viele Grüße
Computerteddy
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