[Talk-de] Bildung und Rechtschreibung geographischer Namen (Straßen etc.)

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Mo Sep 21 13:24:14 UTC 2009


Florian Lohoff schrieb:
 > On Sun, Sep 20, 2009 at 10:29:49PM +0200, Tobias Wendorff wrote:
 >> Zusammenfassung:
 >> 1. Bestehende geographische Namen *müssen nicht* umbenannt werden.
 >> 2. Die Anwendung der neuen Rechtschreibung bei bestehenden Namen
 >> ist den jeweiligen Behörden (Vermessungsamt etc.) überlassen.
 >> 3. Bei neuen Namen müssen die neuen Regeln angewendet werden.
 >
 > Auf Deutschen Straßen muss man sich auch die 
Geschwindigkeitsbeschraenkung
 > halten.

Schlechtes Beispiel: Wenn dort eine 70 hängt, überlegt sich keiner,
wie er diese Ziffern in OSM einträgt.

 > Es sind und bleiben Eigennamen - und wer auch immer beschlossen hat
 > es zu benennen hat Recht ... Wir bilden realitaet ab und spielen
 > uns nicht als Weltverbesserer auf.

Nein, es sind *nicht immer* Eigennamen!

Ich war so frei und habe Kontakt zur Geschäftsführerin des Rats für
deutsche Rechtschreibung am Institut für Deutsche Sprache Kontakt
aufgenommen; Paraphrasierung:

Die neue Norm gilt, wenn es sich beim ersten Teil um ein Appellativum
[1] handelt: "Schloßstraße" => "Schlossstraße"

Es entscheidet die Katasterbehörde bei vorhandenen Namen, neue
Namen müssen jedoch nach der neuen Norm verfasst werden.

Unberührt bleiben:
- Eigennamen mit urkundlicher Festlegung: "Theodor-Heuss-Straße"
- Eigennamen, die aus Gattungsnamen gebildet wurden:
"Am Schloßgraben", "Auf den Hohen Bergen"

Grüße
Tobias

Referenzen:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Appellativum







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