[Talk-de] Bilder von Ausfahrten etc.
Thomas Ineichen
osm.mailinglist at t-i.ch
Mo Aug 30 22:26:21 UTC 2010
Hallo Simon,
> Thomas schreibt:
>> * Insbesondere, da in der Schweiz die Huerden fuer einen urheberrechtlichen
>> Schutz hoeher sind als in Deutschland.
> Nur ist das völlig irrelevant, da das Recht vom Land in dem die Daten/Bilder
> genutzt werden massgebend ist.
Auch wenn's off-topic wird:
Ich hätte jetzt behauptet, dass, was im Ursprungsland keinen Schutz
geniesst, auch im Ausland nicht geschützt sein kann - die Berner
Übereinkunft[1] sieht das aber tatsächlich anders:
"
Art. 5
1) Die Urheber geniessen für die Werke, für die sie durch diese
Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des
Ursprungslands des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze
den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft
gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten
Rechte.
2) Der Genuss und die Ausübung dieser Rechte sind nicht an die
Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden; dieser Genuss und
diese Ausübung sind unabhängig vom Bestehen des Schutzes im
Ursprungsland des Werkes. Infolgedessen richten sich der Umfang des
Schutzes sowie die dem Urheber zur Wahrung seiner Rechte zustehenden
Rechtsbehelfe ausschliesslich nach den Rechtsvorschriften des Landes,
in dem der Schutz beansprucht wird, soweit diese Übereinkunft nichts
anderes bestimmt.
[...]
"
Bei meiner ersten Nachricht liess ich mich vom "Meili"-Urteil[2]
leiten:
Das Bild wurde von der BBC in England benutzt und trotzdem wurde der
Fall nach Schweizer Recht beurteilt und dem Bild keine Schutz-
würdigkeit zugestanden.
Ich sag nur: Vor dem Richter und auf hoher See...
Trotz allem bleibe ich bei meiner Grundaussage, dass die *Information*
auf den Bildern der Autobahn-Tafeln nicht schützbar ist.
Gruss,
Thomas
[1] http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.231.15.de.pdf
[2] http://www.sbf.ch/fotografie-urheberrecht/beurteilte_faelle.html
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