[Talk-de] Tag zum Schutz vor Lizenz-Datenverlust
Frederik Ramm
frederik at remote.org
Mo Dez 20 18:16:28 UTC 2010
Hallo,
Robert S. wrote:
>> Ein Auszug aus einer ODbL-lizenzsierten Datenbank muss *immer*
>> ODbL-lizensiert sein. Er kann niemals CC-BY-SA oder PD-lizensiert sein,
>> selbst wenn alle enthaltenen einzelnen Elemente das waeren.
>>
>> In Folge duerfen (ausschliesslich) CC-BY-SA-lizensierte Elemente in dieser
>> Datenbank nicht enthalten sein, denn es ist laut CC-BY-SA nicht zulaessig,
>> sie mit zusaetzlichen Auflagen (wie sie durch die ODbL entstuenden) zu
>> veroeffentlichen.
>
> Es wäre dann ja nicht mehr die Datenbank als ganzes lizensiert, sondern
> jedes Datenbankobjekt für sich.
Eine Datenbank ist eine Sammlung von Objekten. Wenn man die nicht als
ganzes lizensieren will, kann man nicht vom Datenbankrecht Gebrauch machen.
Ein einzelnes Datenbankobjekt kann man nur lizensieren, wenn man daran
auch ein Urheberrecht hat - an alles andere kann man zwar eine Lizenz
dranschreiben, aber sie ist ungueltig. Wir waeren dann also etwa wieder
da, wo wir jetzt gerade sind; an einzelnen Objekten klebt eine Lizenz X
dran, und im Staate A gilt die, im Staate B gilt sie nicht, und in C
kommts auf den Richter an.
Bye
Frederik
--
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