[Talk-de] Neue Lizenz und abgezeichnete Daten

Josias Polchau speak at youseeus.de
Mi Jan 13 22:13:26 UTC 2010


im Deutschen recht gibt es übrigens eine verhältnismäßigkeitsklausel.

dh das Gericht muss abwägen ob bestimmte Maßnamen dem Beklagten 
überhaupt zugemutet werden können.(siehe zb foren-haftung)
Ich denke das ist abzuwägen, in wie weit Waten die importiert und 
anschließend verändert wurden zu behandeln sind.

ich zumindest kenne kein Urteil dazu


On 13.01.2010 22:11, Roland Ramthun wrote:
> Am Mittwoch, den 13.01.2010, 21:02 +0100 schrieb Thomas Ineichen:
>> Hallo zusammen,
>>
>> Ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:
>>
>> Firma F übergibt OSM Luftbilder nach der alten Lizenz. Mapper M zeichnet
>> ein paar der Wege ab.
>>
>> F möchte aber die Bilder nicht nach der neuen Lizenz freigeben.
>
> Die Bilder kann man vermutlich nicht unter ODbL stellen, das ist ja eine Datenbank-Lizenz :-)
> Unter CC-BY-SA standen die vorher vermutlich auch nicht.
>
>> M möchte hingegen möchte gerne der neuen Lizenz zustimmen.
>>
>>
>> Darf er das? Muss er erst die abgezeichneten Daten löschen? Was, wenn er
>> selber nicht mehr genau weiss, welche Strassen er abgezeichnet hat?
>
> Die Nutzung der Bilder kann der Rechteinhaber jederzeit untersagen, die
> alte Vereinbarung gilt dann aber weiterhin, bis zum Termin der
> Untersagung.
>
> Falls in der Vereinbarung steht, dass die aus den Bildern abgeleiteten
> Daten nur unter CC-BY-SA stehen dürfen, müsste man wohl löschen, ist der
> Fall nicht explizit geregelt, weiß ich es nicht, würde aber vermuten,
> dass man die Daten behalten kann.
>
> Es kommt also wohl eher auf den ganz konkreten Vertrag für die Nutzung
> der Luftbilder an.
>
> Grüße
> Roland
>
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