[Talk-de] Bundesratsinitiative für "StreetView-Gesetz"

Norbert Kück osm at nk-bre.net
Mi Jul 14 07:40:21 UTC 2010


Hallo

am 14.07.2010 07:43 schrieb Martin Simon:
> Ja, es *könnte* eine nachträgliche Verknüpfung geben, was für diesen
> Gesetzentwurf schon Grund genug zu sein scheint, schon das Erstellen
> einer Sammlung georeferenzierter Bilder eines Straßenzugs (wo fängt
> "massenhaft" an?) zu unterbinden.
Das Wort massenhaft wird im Gesetzestext selbst nicht verwendet. Dort 
steht der Begriff "großräumig", der in der Begründung auch erläutert 
wird. Danach greift die Vorschrift ab der Erfassung einer Fläche, die 
mit einem Stadtteil vergleichbar ist.

> Im Vorspann ist es schon zu erahnen, auf Seite 21 (soweit habe ich
> gelesen) meines Erachtens ziemlich klar, daß auch eine bloße
> georeferenzierte Aufnahme eines Gebäudes als "personenbezogenes Datum"
> betrachtet wird(was ich für Käse halte), nur weil die Möglichkeit
> besteht, daß irgend jemand diese Aufnahme mit personenbezogenen Daten,
> die er schon besitzt, verknüpft.
Ja, es kann ein personenbezogenes Datum in so einer Aufnahme liegen:
- Personen werden erkennbar abgebildet.
- KFZ werden mit erkennbarem amtl. Kennzeichen abgebildet.
- Der Erhaltungszustand und die erkennbare Ausstattung des Gebäudes 
lassen Schlüsse auf die Finanzkraft der Eigentümer/Bewohner zu.
- Erkennbare Einrichtungen (oder deren Fehlen) erlauben im Verbund mit 
der Adresse gezielte Werbung (Heizöltanksanierung, Markiesen, Rolläden, 
Solartechnik...).
- u.dgl.

> Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
> tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
> Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
> sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch relevante
> Objekte handelt (das heißt Objekte, die jeden Tag - zunehmend
> georeferenziert - massenhaft von Privatpersonen und ein paar
> kommerziellen fotografiert werden).
Das Entscheidende ist nicht das Fotografieren, sondern die Verbreitung. 
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt bisher keinen absoluten Schutz, sondern 
es erfolgt beim Widerspruch Betroffener gegen die Nutzung eine Abwägung 
der Schutzinteressen gegen die Nutzungsinteressen - in jedem Einzelfall.

In dem Spezialfall der massenhaften georeferenzierten Fotografie soll 
*über de bestehenden Regelungen hinaus* bestimmt werden, dass die 
zuständige Überwachungsbehörde vorab von dem Vorhaben unterrichtet wird 
(Verfahrensbeschreibung vorlegen), die Bevölkerung rechtzeitig vorher 
(aber doch zeitnah) informiert wird und es keine Interessenabwägung beim 
Widerspruch gibt - bei Widerspruch ist zwingend zu löschen oder zu 
anonymisieren. Der Rest sind im Grunde Klarstellungen bestehenden Rechts.

Gruß
nk




Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de