[Talk-de] Bundesratsinitiative für "StreetView-Gesetz"

Norbert Kück osm at nk-bre.net
Mi Jul 14 21:22:59 UTC 2010



am 14.07.2010 22:17 schrieb Johann H. Addicks:

> Was "geschäftsmäßig" bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur 
> Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die 
> länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt, 
> geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine 
> nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.
> 
> Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von 
> Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit 
> georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen...
> Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen 
> anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...

Geschäftsmäßig ist nur eine von mehren UND-Bedingungen, die zum 
Wirksamwerden der Vorschrift erfüllt sein muss. Die hätte man auch raus 
lassen können: wer großräumig erfasst erfüllt sicher auch die 
Geschäftsmäßigkeit.

nk




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