[Talk-de] Bundesratsinitiative für "StreetView-Gesetz"
Norbert Kück
osm at nk-bre.net
Mi Jul 14 21:22:59 UTC 2010
am 14.07.2010 22:17 schrieb Johann H. Addicks:
> Was "geschäftsmäßig" bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur
> Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die
> länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt,
> geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine
> nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.
>
> Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von
> Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit
> georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen...
> Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen
> anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...
Geschäftsmäßig ist nur eine von mehren UND-Bedingungen, die zum
Wirksamwerden der Vorschrift erfüllt sein muss. Die hätte man auch raus
lassen können: wer großräumig erfasst erfüllt sicher auch die
Geschäftsmäßigkeit.
nk
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