[Talk-de] Der Lizenzwechsel ist real und nicht bloss "angeblich"

Frederik Ramm frederik at remote.org
So Jul 25 22:23:21 UTC 2010


Hallo,

Heiko Jacobs wrote:
>> Es ist voellig zulaessig, dass Du irgendjemandem Daten unter einer 
>> Lizenz A gibst und, sofern Du der Rechteinhaber bist, ihm spaeter 
>> zusaetzlich die Nutzung unter einer anderen Lizenz gestattest; auch 
>> ohne ihm die Daten dann erneut zuzuschicken.
> 
> DAS bezweifle ich eben.
> Ich lese aus der CC nur raus, dass der Urheber SEINE Arbeit jederzeit
> von sich ausgehend unter neuer Lizenz zu verteilen.

Was in der CC steht, ist absolut irrelevant. Nach dem Urheberrecht 
kannst Du die Rechte an Deinem Werk niemals veraeussern, Du kannst 
anderen nur eine Nutzung gestatten. Dadurch, dass Deine Daten in eine 
CC-BY-SA-lizensierte Datenbank einfliessen, aendert sich nichts an 
Deinem Recht, diese Daten jederzeit unter einer anderen Lizenz zu 
veroeffentlichen, und zwar unabhaengig vom physischen Kanal.

Das ist eine Tatsache, die unabhaengig von der Lizenz ist, und daher 
wirst Du in der Lizenz auch nichts dazu finden.

Auf der englischen Liste habe ich das Beispiel von dual lizensierter 
GPL-Software gebracht. Da gibt es eine Webseite mit einem Download-Link 
fuer Software. Darunter steht: "Nutzung entweder unter GPL oder unter 
einer kommerziellen Lizenz, die Sie von uns fuer X Euro kaufen koennen". 
Wenn Du vom Anbieter nun die Lizenz kaufst, erhaeltst Du das Recht, die 
runtergeladene Software ausserhalb der GPL zu benutzen. Deswegen gibt es 
aber nicht einen Extra-Downloadlink ("fuer GPL klicken Sie hier, fuer 
nicht-GPL klicken Sie hier").

Du kannst auch die Software erst unter GPL runterladen und spaeter noch 
die Lizenz kaufen.

> Wenn ich als Bildhauer ein Unikat erschaffe und unter CC veräußer,
> dann ist es futsch und der neue Eigentümer hat auf ewig, das Recht,
> es als CC zu nutzen, und die Pflicht, es ggfs. unter CC weiterzugeben.
> Da kann laut CC der Urheber nix mehr dran ändern.

Er kann die Rechte des neuen Eigentuemers nicht nachtraeglich 
reduzieren, aber er kann selbstverstaendlich dem neuen Eigentuemer einen 
Brief schreiben, in dem steht: "Zusaetzlich zu den bereits erteilten 
Nutzungsrechten erlaube ich Ihnen kuenftig ausserdem, Abguesse meiner 
Skulptur zu erstellen und unter einer beliebigen Lizenz zu verkaufen."

Selbstverstaendlich muss der Bildhauer dafuer *nicht* erst nochmal ein 
identisches Werk schaffen und dem Kaeufer zuschicken.

Das Beispiel hinkt zwar, weil es hier doch wieder um ein physisches, 
nicht beliebig kopierbares Objekt geht, aber trotzdem ist 
offensichtlich, dass Du da einem Irrtum aufsitzt. - Nimm ein beliebiges 
Buch aus Deinem Regal, darin steht sowas wie: "Jede Art von 
Vervielfaeltigung bedarf der ausdruecklichen Genehmigung des Verlags". 
Das heisst: So, wie das Buch da bei Dir steht, naemlich ohne 
Genehmigung, ist die Vervielfaeltigung verboten; die Dir erteilte 
Nutzungslizenz deckt das nicht ab. Wenn Du nun aber vom Verlag eine 
Genehmigung einholst, erhaeltst Du damit ein erweitertes Nutzungsrecht - 
OHNE dass der Verlag Dir dazu das Buch erneut zuschickt. Und: Dies ist 
sogar dann zutreffend, wenn in dem Buch ueberhaupt nichts zu dieser 
Frage drinsteht.

> Nur über das unveränderte Original hat aber der Autor ein Verfügungsrecht,

Es geht hier, und das habe ich in meiner vorherigen Mail schon 
geschrieben, nicht um physikalische Objekte. Wer irgendwas wie oft 
kopiert und wieviele Kopien von irgendwas zu einem bestimmten Zeitpunkt 
im Umlauf sind und auf welchem Wege die in Umlauf gekommen sind, hat 
rein gar nichts damit zu tun, wem das geistige Eigentum an all diesen 
Kopien zusteht.

> Einmal in OSM drin, geht es eine
> Symbiose mit anderen Daten ein, die nicht mehr auflösbar ist

Selbstverstaendlich. Ich kann heute noch ganz exakt herausfinden, worin 
genau Dein Beitrag zu OSM bestanden hat, was genau Du wann hochgeladen 
hast. Und nur genau das kannst Du auch relizensieren, das ist klar.

> Ich sehe da keine Spitzfindigkeit, weil es genau so ablaufen wird.
> Basis für ein als ODBL-OSM deklariertes OSM ist auf jeden Fall ein CC-OSM.
> Damit ist es CC-infiziert nach CC-Lizenz.

Nein, weil es nicht auf den physikalischen Weg ankommt. 
Lizenzbeschraenkungen koennen unabhaengig vom physikalischen Weg 
aufgehoben werden.

Ein anderes Beispiel: Angenommen, ich schreibe ein Buch und lizensiere 
es CC-BY-SA und Du stellst Dir ein Exemplar in den Schrank. 70 Jahre 
nach meinem Tod wird das Urheberrecht daran erloeschen, und in dem 
Moment wird auch die Kopie, die sich dann im Buecherschrank Deiner Enkel 
befindet, frei von jeder Lizenzbeschraenkung - die CC-BY-SA gilt nicht 
mehr, auch ohne dass Deine Enkel das Buch neu erwerben muessen.

> Eben nicht, weil er nur sein eigenes Werk relizenzieren kann, nicht eins,
> was schon mit einer CC-Lizenz seinen EInwirkungsbereich verlassen hat.

Vielleicht verwechselst Du einfach die Richtung. Natuerlich kann ich 
irgenwas, was ich einmal unter CC rausgegeben habe, nicht im Nachhinein 
"zurueckholen" und die Nutzung einschraenken. Umgekehrt aber - 
zusaetzliche Nutzungen zulassen - ist das kein Problem. Der 
"Erlaubniskanal" ist ein ganz anderer als der "Verteilungskanal". Nur, 
weil mein Werk mit einem Ozeanfrachter in die USA gebracht werden muss, 
heisst das nicht, dass die Lizenzvereinbarung mit dem gleichen Frachter 
verschickt wird...

Meiner Ansicht nach argumentierst Du hier einen ziemlichen Murks 
zusammen. Aber, wie Richard auf legal-talk schrieb, nehmen wir mal einen 
Augenblick lang an, dass Du recht haettest, und dass beim Umlizensieren 
in ODbL die CC-By-SA verletzt wuerde. Dann koennte der Urheber der Daten 
denjenigen verklagen, der die Umlizensierung vorgenommen hat, weil 
letzterer sich nicht an die von ersterem festgelegte Lizenz gehalten 
hat. In unserem konkreten Fall sind aber der Urheber und der 
Umlizensierer identisch.

Also entweder Heiko Jacobs stimmt dem Lizenzwechsel nicht zu, dann 
werden seine Daten nie unter der ODbL verbreitet. Oder er stimmt zu, 
dann koennte, wenn deine Argumentation stimmen wuerde, der 
urspruengliche Autor (Heiko Jacobs) den fiesen Relizensierer (Heiko 
Jacobs) verklagen.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frederik at remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"




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