[Talk-de] 1-Euro-Jobber als Mapper einsetzen
Ulf Möller
osm at ulfm.de
Sa Jun 19 19:13:01 UTC 2010
Am 18.06.2010 22:49, schrieb Frederik Ramm:
> Bist Du da sicher?
Sieht mir eindeutig aus, aber ich habe keinen Juristen gefragt. :)
> Fuer Computerprogramme ist das sogar direkt im UrhG
> geregelt:
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html
Das gilt für Arbeits- oder Dienstverhältnisse, aber Ein-Euro-Jobs
"begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts".
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16d.html
Mit "Dienstverhältnis" sind nur Beamte, Soldaten und Richter gemeint:
http://books.google.com/books?id=WiaooATHucIC&pg=PA45
http://books.google.com/books?id=deNrJv6za-cC&pg=PA27
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