[Talk-de] Daten auf Verlangen löschen oder nicht ...?
Jochen Topf
jochen at remote.org
Mi Jun 23 11:33:26 UTC 2010
On Wed, Jun 23, 2010 at 12:23:58PM +0200, Falk Zscheile wrote:
> Am 23. Juni 2010 11:39 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> > Am 23. Juni 2010 09:55 schrieb Martin Hollmichel <martin.hollmichel at nesshof.de>:
> >> Unternehmen habe keine Privatssphäre ?? Hört sich nach starkem Tobak an,
> >> die Diskussion gehört aber vermutlich nicht hierher,
> >
> >
> > Unternehmen können kein Privatsphäre und keine Persönlichkeitsrechte
> > haben, weil es keine Personen sind. Das ist kein starker Tobak sondern
> > klare Sache.
> >
> >
> Martin -- hier irrst Du. Die meisten Grundrechte sind der Sache nach
> auch auf juristische Personen (des Privatrechts) anwendbar. Siehe mein
> vorheriges Posting. Neben dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
> werfe ich noch Berufsfreiheit, Pressefreiheit, Eigentumsfreiheit,
> allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz in den Raum. Alles Grundrechte,
> die auch für juristische Personen Gelten. Das Stichwort hierzu ist
> Art. 19 Abs. 3 GG. Die Menschenwürde kommt hingegen tatsächlich nur
> natürlichen Personen zu.
Aber gerade beim Schutz persönlicher Daten ist das doch nicht übertragbar,
oder?
> So genug des Vertiefungsunterrichts im Bereich der Grundrechte. Ist ja
> eigentlich auch schon OT.
Aber sehr interessant. :-)
Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage an den Spezalisten. Im Art 19 Abs 3 GG
steht: "Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen,
soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind."
Soll das heißen das gilt alles nicht für ausländische Firmen? Können die
kein Eigentum in Deutschland haben usw.? Da stimmt doch irgendwas nicht.
Jochen
--
Jochen Topf jochen at remote.org http://www.remote.org/jochen/ +49-721-388298
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