[Talk-de] Grenze folgt der Küstenlinie

Rolf Meyerhof r at meyerhof-net.de
So Mär 21 09:05:26 UTC 2010



> -----Original Message-----
> From: talk-de-bounces at openstreetmap.org [mailto:talk-de-
> bounces at openstreetmap.org] On Behalf Of Norbert Kück
> Sent: Sunday, March 21, 2010 9:31 AM
> To: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
> Subject: Re: [Talk-de] Grenze folgt der Küstenlinie
> 
> Hallo,
> 
> am 21.03.2010 01:35 schrieb Falk Zscheile:
> > Am 21. März 2010 00:31 schrieb Martin Koppenhoefer
> <dieterdreist at gmail.com>:
> >> vorausgesetzt, die Kreisgrenze ist die Land-Wasser Grenze (das Wasser
> >> ist AFAIR Bundesgebiet). Habe dazu auf die Schnelle nichts gefunden.
> >>
> > Auch die Kreise und Gemeinden gehören zum Bundesgebiet, aber ich denke
> > ich verstehe was du sagen willst :-)
> >
> > Ich habe mir das wie folgt zusammengereimt: § 96 KV M-V sagt
> > sinngemäß, dass sich die Kreise aus den zugehörigen Gemeinden bilden.
> > § 10 KV M-V definiert dann das Gemeindegebiet. Dieses setzt sich aus
> > allen Grundstücken zusammen, die nach geltendem Recht zur Gemeinde
> > gehören. An dieser Stelle kommt  §§ 52 Abs. 1,  53 LWasserG M-V zum
> > tragen. § 52 Abs. 1 sagt: Ist ein Gewässerbett ein selbständiges
> > Grundstück, so wird die Eigentumsgrenze zwischen dem Gewässerbett und
> > den Ufergrundstücken durch die Uferlinie bestimmt. Ich gehe davon aus,
> > dass die Ostsee hier als eigenständiges Grundstück anzusehen ist. Wie
> > die Uferlinie bestimmt wird sagt dann unser § 53 LWasserG M-V. In § 1
> > Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) steht, dass der Bund
> > Eigentümer der Bundeswasserstraßen ist.
> 
> Hatten wir auch schon mehrfach hier:
> 
> Laut Grundgesetz besteht die Republik aus den Ländern. Es gibt kein
> bundesunmittelbares Gebiet. Jeder m² gehört hoheitlich einem Land.
> 
> Eigentum enthält keine Hoheitsrechte. Das war gerade zum Jahreswechsel
> in Bremerhaven zu beobachten. Da bekam das Land Bremen per Staatsvertrag
> mit Niedersachsen die Hoheitsrechte für Fläche, an denen es schon vor
> Jahren Eigentum erworben hatte. http://de.wikipedia.org/wiki/Luneplate
> 
> Der Bund hat *nur* Eigentum an den Schifffahrtsstraßen. Er konkurriert
> daher mit den Gemeinden nur, soweit diese Eigentum an den Flächen haben.
> Wir reden hier aber nicht über Eigentumsgrenzen, sondern
> Verwaltungsgrenzen. Die Verwaltung obliegt den Ländern bzw. den
> nachgeordneten Gebietskörperschaften mit nur einer Ausnahme:
> Angelegenheiten des Verkehrswegs Wasserstraße - das macht der Bund.
> Schon der Gewässerschutz ist wieder originäre Ländersache.
> 
>  > Was Bundeswasserstraßen sind
>  > bestimmt sich nach der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO).
>  > Dort findet sich in § 1 Abs. 1 Nr. 1 folgendes:
>  > "[Seeschiffahrtsstraßen sind] die Wasserflächen zwischen der
>  > Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser [...] und einer Linie von drei
>  > Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie".
> Wie immer in Gesetzestexten empfiehlt sich *genaues* Lesen und Zitieren.
> Es heißt hier  nämlich: Seeschiffahrtstraßen *im Sinne dieser
> Verordnung* sind... (Beschreibung des Geltungsbereichs der Verordnung).
> 
> Was Seeschifffahrtstraßen generell sind, bestimmt § 1 Abs. 2
> Bundeswasserstraßengesetz:
> ----
> Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem
> Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und
> der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen
> gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein-
> oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-,
> Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der
> trockenfallende Badestrand.
> ----
> 
> Per Gesetz ist also schon geregelt, dass die Küstenlinie und die Grenze
> der Bundeswasserstraße nicht deckungsgleich sind.
> 
> Gruß
> nk
------------
Hallo

Die Seewasserstraßen heißen doch amtlich Seeschifffahrtsstraßen. Sie haben folgende Grenzen.


    * Ems bis zu der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehende Verbindungslinie zwischen dem Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlass bei Halte;
    * Leda bis zur Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse von Leer;
    * Weser bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (km 1,37) mit den Nebenarmen Schweiburg, Rechter Nebenarm, Rekumer Loch und Westergate;
    * Lesum und Wümme bis zur Franzosenbrücke in Borgfeld;
    * Hunte bis zum Hafen Oldenburg einerseits und bis 140 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg andererseits;
    * Elbe bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens mit der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe);
    * Oste bis zum Mühlenwehr in Bremervörde;
    * Freiburger Hafenpriel bis zur Deichschleuse in Freiburg an der Elbe;
    * Schwinge bis zur Salztorschleuse in Stade;
    * Lühe bis zum Unterwasser der Au-Mühle in Horneburg;
    * Este bis zum Unterwasser der Schleuse in Buxtehude;
    * Stör bis zum Pegel in Rensing;
    * Krückau bis zur im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn;
    * Pinnau bis zur Eisenbahnbrücke in Pinneberg;
    * Eider bis Rendsburg und Sorge bis zur im Verlauf der Bundesstraße 202 liegenden Straßenbrücke an der Sandschleuse;
    * Gieselaukanal;
    * Nord-Ostsee-Kanal - einschließlich Audorfer See und Schirnauer See - von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau mit Obereidersee mit Enge, Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See und Achterwehrer Schifffahrtskanal;
    * Trave bis zur Eisenbahnhubbrücke und der Holstenbrücke (Stadttrave) in Lübeck mit Pötenitzer Wiek, Dassower See und den Altarmen an der Teerhofinsel;
    * Warnow mit Nebenarmen am Mühlendamm bis zur bis Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund;
    * Ryck bis zur Steinbecker Brücke in Greifswald;
    * Uecker bis zur Straßenbrücke in Ueckermünde.

Gruß Leo

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