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René Falk
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Di Mär 30 11:58:54 UTC 2010
Am 30.03.2010 13:04, schrieb Bernd Wurst:
> Am Dienstag 30 März 2010 09:02:40 schrieb Guenther Meyer:
>> War die "Deutsche Bundespost " zum Zeitpunkt der Einfuehrung der
>> fuenfstelligen Postleitzahlen nicht eine Behoerde?
>
> Ändert das was am Lizenz-/Copyright-Geraffel?
>
> Kataster- und Vermessungsämter sind ja auch Behörden und die Daten sind
> dennoch kein Allgemeingut.
Sie war damals noch eine Behörde, aber ich kann mich nicht entsinnen das
im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachungen der Bundespost irgendeine
Liste mit den PLZ veröffentlicht worden wäre. Das Postleitzahlenbuch war
damals schon urheberrechtlich geschützt (und voller Fehler in der ersten
Ausgabe). Ich erinnere mich daran, das es damals schon
Urheberrechtsprobleme mit einigen Firmen gegeben hat, genauso wie mit
dem Telefonbuch auf CD. Außerdem hat es seit damals doch schon etliche
Änderungen im Detail gegeben, die Daten wären also nicht wirklich zu
gebrauchen.
Grüße
René
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