[Talk-de] Wirtschaftswege, die nur für bestimmte Fahrzeuge zulässig sind
Falk Zscheile
falk.zscheile at googlemail.com
So Mai 2 17:19:28 UTC 2010
Am 2. Mai 2010 18:50 schrieb René Falk <lists at falconaerie.de>:
> Am 02.05.2010 11:57, schrieb Falk Zscheile:
>
>> Es ist Dir ein leichtes den Beweis zu führen. Bitte nenne uns ein
>> Bundesland, in welchem die Waldwege nicht für den öffentlichen
>> KFZ-Verkehr gesperrt sind. Bis dahin stelle bitte keine solche
>> Behauptungen auf.
>
> Wo steht das im Gesetz? Beweise uns das die Waldwege nicht befahren
> werden dürfen?
>
> In Schleswig-Holstein gehören Feld- und Waldwege zu den "sonstigen
> öffentlichen Straßen", siehe StrWG des Landes Schleswig-Holstein §3,
> Absatz 4.a. Für die Sperrung bestimmter Fahrzeuggruppen ist laut §6 der
> jeweilige Straßenbauträger zuständig, der das für jede einzelne Straße
> separat entscheiden muss.
>
>> Bis zum Beweis des Gegenteils: In allen Bundesländern sind Waldwege
>> für den öffentlichen KFZ-Verkehr gesperrt. Waldwege bedürfen also
>> keines zusätzlichen access-Tags.
>
Seit dem berechtigten Einwand von Rainer, dass wir bei OSM nicht
zwischen Feld- und Waldwegen unterscheiden ist meine oben gemachte
Aussage für die Track-Problematik nicht mehr zielführend. Daher
verzichte ich auf eine diesbezügliche Beweisführung. Bin aber gern
bereit das auf Wunsch hier weiter zu diskutieren oder auf . Sonst gern
per E-Mail. Für S-H habe ich eine entsprechende Norm gefunden.
Gruß, Falk
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