[Talk-de] Wirtschaftswege, die nur für bestimmte Fahrzeuge zulässig sind

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
So Mai 2 18:40:08 UTC 2010


Am 2. Mai 2010 20:22 schrieb Johann H. Addicks <addicks at gmx.net>:
> Am 02.05.2010 20:04, schrieb Falk Zscheile:
>
>> Das befahren von Waldwegen mit KFZ ist aber eine
>> Ordnungswidrigkeit (z.B. § 66 Abs. 1Nr. 1 ThürWaldG). Ich rate daher
>> von einem Versuch ab.
>
> Da heisst es aber doch "unbefestigt".
> Also bei uns "track" mit "grade>=3".
>
> Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
>
Wo liest Du in § 6 Abs. 6 ThürWaldG oder § 66 Abs. 1 Nr. 1 ThürWaldG
etwas von "unbefestigt"? Aber es gilt aus einem anderen Grund nicht:
nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 ist nur die Ausübung von Motorsport eine OWi.

Nehmen wir statt dessen einfach § 51 Abs. 1 Nr. 3 WaldG M-V. Da iat
jedes Befahren von Waldwegen mit KFZ eine OWi :-)

Gruß, Falk




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