[Talk-de] Parkplatz-Beschränkungen
Bernd Wurst
bernd at bwurst.org
Di Mai 4 08:38:00 UTC 2010
Am Dienstag 04 Mai 2010 10:17:08 schrieb bkmap:
> > Sonst müssten die Schilder anders herum sein, da ein Zusatzzeichen sich
> > immer auf das unmittelbar darüber befindliche Schild bezieht. Oder?
> Aber später meine er, dass in der Verwaltungsvorschrift zur STVO 44
> (14.) ff steht, dass, wenn die Verkehrszeichen 224, 229, 245,
> 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1,
> 314, 314.1 und 315 nur zu gewissen Zeiten gelten sollen, das mit einem
> Zusatzzeichen mit den Zeiten angezeigt werden kann. Also schränken die
> Zusatzzeichen nicht die Güligkeit eines anderen Zusatzzeichens ein,
> sondern die des Verkehrszeichens.
> (http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0101-2
> 00/154-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/154-09.pdf)
>
> Daraus folgt, dass außerhalb der angegebenen Zeiten das darüber
> befindliche Verkehrszeichen (!!!nicht Zusatzzeichen!!!) nicht gültig ist.
Man könnte das so verstehen, ja. Ich glaube es allerdings nach wie vor nicht.
Die VV sagt nichts darüber aus, wie es sich bei *mehreren* Zustazzeichen
verhält. Es wird nur gesagt, dass z314 eines der Zeichen ist, die überhaupt
per Zeitangabe beschränkt werden können.
Also, gehen wir die Sache pragmatisch an: Klar, es gibt Flächen, da darf man
nur zeitweise Parken. Da steht dann ein z314 und eine Uhrzeitangabe.
Eindeutig.
Ich kenne mehrere Stellen, an denen das ursprünglich genannte Konstrukt mit
Parkscheibenpflicht und Uhrzeiten steht, und es ist definitiv so gemeint, dass
man außerhalb der Zeiten frei parken darf. Die Angaben existieren auch schon
seit deutlich vor der genannten VV.
Lass es mich anders angehen:
Deiner Meinung nach müsste z314 mit z1052-33 ("nur mit Parkschein") und der
Zeitangabe auch dazu führen, dass man da außerhalb der Zeiten nicht parken
darf. Das ist definitiv nicht so.
Unsere Stadtverwaltung macht nämlich explizit Werbung damit, dass man auf
diesen Plätzen am Wochenende kostenlos parken darf. Und jeder mir bekannte
Parkscheinautomat sagt mir deutlich, dass ich über Nacht parken darf wenn ich
bis nach Ende der gebührenpflichtigen Zeit zahle.
Gruß, Bernd
--
Europa - das Ganze ist eine wunderbare Idee, aber das war
der Kommunismus auch. - Loriot
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