[Talk-de] Hausnummern und co

Frank Jäger frank at fotodrachen.de
Di Okt 26 18:44:30 UTC 2010


Am 26.10.2010 20:08, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Am 26. Oktober 2010 19:50 schrieb Frank Jäger<frank at fotodrachen.de>:
..
>> Es gibt also nur dann eine Hausnummer, wenn dort ein Haus ist oder in Kürze
>> eins gebaut wird.
>
>
> OK, wenn es keine Nummer gibt, dann sollte man auch keine eintragen,
> das sehe ich auch so. Bist Du Dir sicher, dass die Grundstücke nicht
> schon im Kataster nummeriert sind, und dass diese Nummern nicht
> identisch mit den Hausnummern sind?
>
> Gruß Martin
>

Ja,
im Kataster (ALB und ALK, in Kürze ALKIS) hat jedes Flurstück eine 
Flurstücksnummer, das ist was ganz anderes.

Die Gebäude-Einmessungspflicht des Landes NRW sagt, dass ein Eigentümer 
spätestens 2 Jahre nach Fertigstellung den Antrag stellen muss, das 
Gebäude einzumessen. Das kann das Katasteramt machen oder ein ÖbVI.

Dadurch kommt es in's Liegenschaftskataster. Das Katasteramt kennt die 
Hausnummer also erst nach der Fertigstellung, die Baubehörde schon nach 
dem Antrag.

Meist drängt aber die Sparkasse (Kreditgeber) auf frühzeitige Einmessung 
um zu erfahren, ob es Probleme gibt wie eine Grenzüberbauung.

Bei Eck-Grundstücken habe ich schon Fälle erlebt, wo amtliche Hausnummer 
der Gemeinde und Hausnummer im Kataster abweichend waren.
Wenn der Hauseigentümer z.B. nicht in seine Baugenehmigung schaut und 
statt dessen die passende Nummer von der Querstraße dranschraubt, dann 
übernimmt das Katasteramt das. Die arbeiten genau wie wir und schauen, 
was dransteht.

In Einzelfällen gibt es sogar Abweichungen zwischen Bauamt und 
Melderegister.

Beispiel: Ein Hauswirt richtet eine Einliegerwohnung ein und vermietet 
diese. Der Mieter nutzt einen Nebeneingang. Der Hauswirt möchte, dass 
der Mieter auch die Post an seinen Eingang bekommt und schraubt sich 
eine A-Nummer an.
Der Mieter meldet sich unter dieser Adresse an, der Vermieter bestätigt 
das, der Mieter bekommt die A-Nummer in den Perso.
Das Bauamt hat aber nie eine A-Nummer vergeben.

Das ließe sich verhindern, wenn Meldebehörde und Bauamt sich abgleichen 
würden. Das klappt aber nicht immer. Man möchte ja den Kunden (Bürger), 
der einen Ausweis begehrt, nicht wieder nach Hause schicken, nur weil im 
Bauamt jemand Urlaub hat ...


-- 

Frank




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